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Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Deutschen Bau- und Grundstücks AG
Gemäß § 4g BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in § 4e BDSG
festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir hier unmittelbar nach und verzichten damit
auf den individuellen Antrag Ihrerseits.
Name der verantwortlichen Stelle
Deutsche Bau- und Grundstücks AG
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Handelsregisternummer HRB 240
Vorstand
Niels Fischer
Markus Schmidt
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Hermann J. Merkens
Leiter der Datenverarbeitung
Guido Mende
Anschrift der verantwortlichen Stelle
Chlodwigplatz 1
53119 Bonn
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Erschließung, Erwerb, Veräußerung, Bewirtschaftung und Verwaltung von bebauten und unbebauten Immobilien in allen
Rechts- und Nutzungsformen, Vorbereitung, Planung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie alle mit dem
Geschäftszweck zusammenhängenden Nebentätigkeiten.
Betroffene Personengruppen
Es werden im Wesentlichen zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt,
soweit diese zur Erfüllung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind:
- Kunden, Mieter, Interessenten, Bürgschaftsgeber
- Mitarbeiter, Bewerber
- Geschädigte, Anspruchsteller
- Lieferanten, Dienstleister
- Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen
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Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten, z.B. Sozialversicherungsträger,
Finanzbehörden.
Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind, z.B. Personalverwaltung,
technisches und kaufmännisches Objektmanagement, Rechtsabteilung, Marketing.
Externe Auftragnehmer entsprechend den Vorschriften des § 11 BDSG. Weitere externe Stellen, wie z.B. Kreditinstitute,
Lieferanten, Handwerker, Makler im Rahmen der
Geschäftstätigkeit sowie berufliche Verbände.
Regelfristen für die Löschung von Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden
entsprechende Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sofern
Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, sobald diese nicht mehr für die Erfüllung des
Geschäftszweckes erforderlich sind.
Übermittlung in Drittstaaten
Eine Übermittlung in Drittstaaten findet nicht statt und ist nicht geplant.
Datenschutzbeauftragter
Stephan Bayer
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Spruch der Woche
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